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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma

Frank Lienhard Immobilien GmbH
Heidlauffstraße 3
77815 Bühl

1.

Das Exposé und die darin enthaltenen Informationen sind nur für Sie bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Alle im Exposé enthaltenen Informationen unterliegen dem Datenschutz. Eine Weitergabe kann zu Schadensersatz verpflichten.

Die Maklergebühr wird nicht nur fällig, wenn Sie alleine das Objekt erwerben, sondern auch mit Dritten zusammen oder durch Dritte, die über Sie zu dem Objekt gelangt sind.

2.

Durch Zusendung des Exposés ist der Nachweis für das Objekt erbracht.
Ist Ihnen das Objekt bereits bekannt, bedarf es eines schriftlichen Widerspruchs, innerhalb von 5 Tagen und die Bekanntgabe, wer Ihnen das Objekt nachgewiesen hat. Spätere Angebote des Verkäufers oder durch Dritte direkt an Sie oder Verbundene, auch bei Veränderung des Preises entbinden Sie nicht von der Provision. Diese ist dann in voller Höhe an uns fällig.

3.

Die Maklergebühr ist sofort nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages an Frank Lienhard Immobilien GmbH in 77815 Bühl fällig. Bezahlungen jeglicher Art werden nur anerkannt, wenn Sie auf das Konto der Firma Frank Lienhard Immobilien GmbH eingegangen sind.

4.

Die Firma Frank Lienhard Immobilien GmbH ist sowohl für den Verkäufer, Vermieter als auch für den Käufer tätig. Dies gilt als Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit und wird ausdrücklich von allen Parteien gestattet.

5.

Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

6.

Gewährausschluss. Unsere Angaben erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten. Schadensansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

7.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des „öffentlichen Rechts“ ist, 77815 Bühl.

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